für Rückenkranke |
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Wenn Ihnen ein vom Orthopäden ausgestelltes Attest für einen Steh-Sitztisch oder einen ergonomisch optimierten Drehstuhl vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse Ihres Reha-Trägers (z.B. die Deutsche-Rentenversicherung) im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (SGB ) in Anspruch zu nehmen. Lesen Sie mehr auf drehstuhl-auf-rezept.de.
WICHTIG: Eine Förderung kann nur vor Kaufvertrag beantragt werden. Nehmen Sie bitte deshalb mit uns Kontakt auf oder Rufen Sie uns unter 0351 / 2135780 an. Bei der Beantragung der Förderung sind wir Ihnen gerne behilflich.
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